Food Point's und Verbund der Gastro Partner

Food Point's ist die Bündelung mehrerer Gastronomen unter einer Marke. Jeder Gastronom wird dabei als ein Food Point Pickup vertreten. Die Kunden bestellen bei dem Gastronomen direkt auf dem eigenen Online-Shop und holen ihre Bestellung dort ab. Es dient unseren Kunden als Wiedererkennung, um verschiedene Gastronomen unter der gleichen Dachmarke zu finden, die Tagesangebote zu unschlagbaren Preisen anbieten.
Viele Gastronomen, die mit Lieferando, Uber-Eats oder Wolt zusammen arbeiten, erkennen immer mehr, dass eine gleichbleibende Speisekarte kaum Anreiz für Online-Kunden bietet, häufiger oder mehr zu bestellen. Auch die Hoffnung, über diese Anbieter kontinuierlich neue Kundschaft zu gewinnen, ist nur bedingt realistisch. Wir bieten Ihnen Zusatzumsätze an.

Unsere Investitionen in unsere Gastro Partner

Unser Ziel für Food Point's als Dachmarke ist es, das Potenzial unserer Gastro-Partner zu fördern. Dazu übernehmen wir auch notwendige Investitionen, um mit unseren Gastro-Partnern das gemeinsame Ziel von Angebot-Umsätzen sicher zu erreichen.
Für das neue Gastro-Konzept der Angebot-Umsätze benötigen wir einen KI-basierten Online-Shop. Dadurch können unsere Gastro-Partner täglich mehrmals ohne die Abhängigkeit und Kosten von Dritten den eigenen Online-Shop mit aktuellen Angeboten in Echtzeit aktualisieren. Die Finanzierung des Online-Shops beträgt aktuell netto 27.000 €, die wir im Vorfeld ohne Sicherheiten des Gastro-Partners bedingungslos übernehmen.

Was ist es nicht?

Food Point's ist kein Ersatz zu Lieferando, Uber-Eats oder Wolt. Daher machen wir keine Werbung, vermitteln keine Umsätze, bringen keine Kunden und unterstützen auch keine Reichweite. Unser neues Gastro-Konzept bietet mehr Angebot-Umsätze an.
  • Ihre bisherigen Online-Umsätze bleiben unberührt.
  • Wir übernehmen die Finanzierung des KI Online-Shops.
  • Wir bezahlen in 60 Raten 27.000 € für den Online-Shop.
  • Sie tätigen für den KI basierten Online-Shop keine Investition.
  • Durch KI (künstliche Intelligenz) vermeiden Sie Mehrkosten.
  • Trotz Investition nehmen wir nur 10% Umsatzbeteiligung.
  • Durch konkurenzlose Angebote, steigern wir Stammkunden.
  • Ihre Mitbewerber können Ihre täglichen Angebote nicht toppen.

Unser neues Gastro Konzept

Was ist neu an unserem Konzept? Unser Konzept spricht eine stärkere Zielgruppe an, die nicht bereit sind, teure Angebote mit einem Mindestbestellwert auf einem Online-Portal zu bestellen. Das sind in erster Linie Kunden, die immer wieder in ihrer Nähe bezahlbare Angebote zum Abholen suchen, aber oft nichts finden.
  • Täglich 6 bis 10 wechselnde Speisen nur zur Abholung.
  • Unschlagbare Preise zwischen 5,50 € und 8,50 € je Gericht.
  • Alle Angebote nur über den eigenen Online-Shop bestellbar.
  • Im Ladenlokal sollten keine Angebote und Preise sichtbar sein.
  • Sie dürfen diese Angebote nicht auf anderen Bestell-Portalen anbieten.
  • Nur so stellen Sie sicher, dass die Kunden Ihr Online-Shop bevorzugen.
  • Alle Kunden erhalten bei Abholung 5% Rabatt an der Kasse.

Unser Engagement und Basis Angebot

Unser Ziel für 2026 sind 600 neue Gastro-Partner zu gewinnen. Dadurch würden wir selbst KI basierte Online-Shops im Wert von 16.200.000 € auf 5 Jahre auf unser Risiko finanzieren. So wäre jeder Gastronom in der Lage, unabhängig von uns oder Dritten, die täglichen unschlagbaren Angebote auf seinem Online-Shop selbst zu erfassen, zu verändern und in Echzeit zu aktualisieren.
  • Online-Shop Finanzierung des Gastronomen für 27.000 €.
  • Unsere Investition würde monatlich netto 450 € betragen.
  • 4.500 € decken unser monatliches Risiko bei 10% Beteiligung ab.
  • Monatlich unter 4.500 € Angebot-Umsatz entsteht uns ein Verlust.
  • Gastro-Partner übernimmt Installationskosten & Werbung.
  • Basis: 300 € Installation und 300 € für 5.000 Visitenkarten.
  • Anteil des Gastro-Partners beträgt nur ca. 2% der Investition.

Aktiv Marketing als Prime-Angebot

Aktiv Marketing bedeutet, dass wir selbst tägliche Umsätze durch Ihre Angebote realisieren. Sie müssen weder investieren, sonstige Kosten zahlen, Werbematerial verteilen, noch ein Risiko übernehmen. Mit der QRS-Card (Visitenkarte + QR-Code + Sub-Domain) kann der Kunde vom Handy oder PC aus, den Online-Shop des Gastro-Partners jederzeit erreichen. Unser Prime Angebot:
  • Sie erhalten die Bestellung online und bereiten nur noch zu.
  • Sie sind für täglich preislich attraktive Angebote zuständig.
  • Sie kassieren beim Kunden bei Abholung minus 5% Rabatt.
  • Wir finanzieren den notwendigen Online-Shop für 27.000 €.
  • Wir tragen alle Kosten für Installation und aktive Werbung.
  • Wir müssen mehr leisten, damit Sie Angebot-Umsätze haben.
  • Keine Investition für Sie! Die Provision beträgt 25% anstatt 10%.

Tagesangebote, um die Kundenbindung zu stärken

Um langfristig neue Kunden zu erreichen, ist es wichtig, konsequent täglich wechselnde Angebote zu machen, die nicht von der regulären Speisekarte sein sollten. Bieten Sie beliebte Speisen für schnelle Akzeptanz an. Sie sollten täglich für verschiedene Zielgruppen Angebote zu unschlagbaren Preisen anbieten und dafür sorgen, dass die exklusiven Angebote alle potentiellen Kunden in Echtzeit erreichen.
  • Attraktive Angebote nur auf dem eigenen Online-Shop bewerben.
  • Kundenbindung hängt vom Preis und Kreativität der Angebote ab.
  • Qualität, Service, Geschmack und Preis der Speisen sind wichtig.
  • So wissen die Kunden, dass Sie die preislich besten Angebote anbieten.
  • Jeder Kunde muss spüren, dass diese Angebote exklusiv sind.
  • Nur dann machen die Kunden ihr Umfeld auf Sie aufmerksam.
  • So wird die Kundenbindung und mehr Stammkunden gesichert.

Angebot-Umsatz für verschiedene Zielgruppen

Angebot-Umsätze sind täglich preislich unschlagbare Angebote, zusätzlich zu den bisherigen Umsätzen. Diese Umsätze sind zielsicher und erreichen pro Tag zwischen 100 € bis 800 € Umsatz, sprich 3.000 € bis 24.000 € pro Monat. Viele Kunden suchen täglich vergeblich nach einem Hauptgericht, das preislich attraktiv ist und gut schmeckt. Wichtig ist, das Konzept Angebot-Umsatz zu verstehen.
  • Sie sollten Angebotspreise zwischen 5,50 € und 8,50 € anbieten.
  • Diese entsprechen Marktpreisen zwischen 7,20 € und 11,10 €.
  • Ihre Preise wären ca. 27,5% günstiger als vergleichbare Marktpreise.
  • Diese Preise müssen für jeden Kunden nachvollziehbar attraktiv sein.
  • Kunden die den unschlagbaren Preis wahrnehmen, sind aufmerksam.
  • Jeder Kunde muss wissen: Es sind Dauerpreise und keine Aktionspreise.
  • Für langfristige Kunden gehört Qualität, Geschmack und Service dazu.

Beispiele für Angebot-Umsätze

Wenn wir ein Angebot-Preis von 7,00 € annehmen, vom brutto 7% Umsatzsteuer, 25% Wareneinsatz (ca. 274% Aufschlag), 10% Umsatzbeteiligung und 5% Kundenrabatt abziehen, bleibt immer noch ein Rohgewinn von 3,74 € (53,46%) übrig. Betriebskosten sind nicht enthalten. Ein guter Beitrag, um zusätzliche Umsätze zu generieren und um laufende Kosten auszugleichen. Siehe Beispiel Angebote:
  • 5,50 €: Pasta mit Schinken & Sahne z.B. Marktpreis 7,20 €.
  • 6,00 €: Tagliatelle Carbonara z.B. Marktpreis 7,90 €.
  • 6,50 €: Spaghetti Bolognese z.B. Marktpreis 8,50 €.
  • 7,00 €: Reis mit Gulasch z.B. Marktpreis 9,20 €.
  • 7,50 €: Nudelauflauf mit Döner überbacken z.B. Marktpreis 9,80 €.
  • 8,00 €: Reis mit Hähnchenbrustfilet z.B. Marktpreis 10,50 €.
  • 8,50 €: Schnitzel, Pommes und Salat z.B. Marktpreis 11,10 €.

Umsatzprognose für den Gastro-Partner

Hier kann der Gastro-Partner sein Umsatzpotenzial betrachten. Unsere Prognose bezieht sich auf Angebot-Umsätze. Wir haben 5 Angebot-Preise von 5,50 € bis 7,50 € angenommen, die wir jedes Jahr um 0,25 € erhöhen. Im 1. Jahr beträgt der Angebot-Preis im Durchschnitt 6,50 €, nach 6 Jahren 7,75 €. Im 1. Monat nehmen wir 20 Kunden an, die wir jeden Monat um 2 Kunden steigern. Im 1. Monat ergibt sich so ein Umsatz bei 20 Kunden x 6,50 € von 130 € pro Tag bzw. 3.900 € pro Monat. In 72 Monaten haben wir einen Umsatz bei 162 Kunden x 7,75 € von 1.255,50 € pro Tag bzw. 37.665 € pro Monat. Zielumsätze:
  • 1. Jahr:   72.540 € (im Schnitt   31 Kunden x 6,50 € x 360 Tage)
  • 2. Jahr: 133.650 € (im Schnitt   55 Kunden x 6,75 € x 360 Tage)
  • 3. Jahr: 199.080 € (im Schnitt   79 Kunden x 7,00 € x 360 Tage)
  • 4. Jahr: 268.830 € (im Schnitt 103 Kunden x 7,25 € x 360 Tage)
  • 5. Jahr: 342.900 € (im Schnitt 127 Kunden x 7,50 € x 360 Tage)
  • 6. Jahr: 421.290 € (im Schnitt 151 Kunden x 7,75 € x 360 Tage)

Die Situation in der Gastronomie

Viele Gastronomiebetriebe versuchen den Rückgang der Umsätze, durch Teuerungsraten und der hohen Inflation entgegenzuwirken. Die eigentliche Frage für einen Gastronomen aus heutiger Sicht ist, wie man trotz der aktuellen Marktsituation einen besseren Service und Mehrwert für bestehende und neue Kunden schaffen kann. Mit unserem Konzept kann jeder Gastronom seinen Umsatz zusätzlich steigern und so die bestehenden Kosten entgegenfinanzieren. Unser Konzept sorgt für eine langfristige Kundenbindung. Aktuelle Situation:
  • Positiv: Mehrwertsteuer für alle Speisen dauerhaft auf 7% gesenkt.
  • Negativ: Mindestlohn von 12,82 € in 2026 auf 13,90 € gestiegen.
  • Negativ: Personalkosten werden steigen, da Sozialabgaben steigen.
  • Negativ: Energiepreise haben sich entspannt, sind trotzdem zu teuer.
  • Negativ: Einkaufspreise für Wareneinsatz steigen weiter, Marge fällt.
  • Positiv: Unsere Gastro-Partner profitieren vom Konzept und Technologie.

Unser Online-Shop auf KI-Basis

KI steht für Künstliche Intelligenz. Die KI-Fähigkeit im Online-Shop bezieht sich auf das fehlende Know-how des Gastronomen im Bereich der Gestaltung, Anpassung und Veröffentlichung von Web-Seiten. Dafür benötigen die meisten Gastronomen die Hilfe eines externen IT-Mitarbeiters, der auch fachlich bezahlt werden möchte. Da diese Kosten sonst teuer sind, bieten wir durch die KI-Fähigkeit des Online-Shops einen eingebauten IT-Experten an, der für die ständige Aktualisierung des Online-Shops keine Kosten verursacht. Ihre Shop Vorteile:
  • Kinderleicht zu bedienen, Hotline, Support & Fernwartung möglich.
  • Aktualisierung des Online-Shops jederzeit nur mit einem Tastendruck.
  • Die Aktualisierung des Online-Shops ist in Echtzeit für alle Kunden.
  • Ihre Aufgabe ist nur noch attraktive Tages-Angebote anzubieten.
  • Durch tägliche Angebote sichern Sie die Aufmerksamkeit der Kunden.
  • Ziel: Kunden von Lieferando, Uber-Eats oder Wolt zurück gewinnen.

Interesse als Gastro-Partner?

Falls wir Sie mit unserer Präsentation überzeugt und Ihr Interesse geweckt haben sollten, dann würden wir uns freuen, Sie demnächst als einen neuen Gastro-Partner begrüßen zu dürfen. Bitte senden Sie uns eine Nachricht an info@food-points.de. Überblick Ihrer Vorteile:
  • Gastro Konzept mit steigenden Umsätzen und Kundenbindung.
  • Trotz Angebot-Umsätze, bleiben Ihre bisherigen Umsätze unberührt.
  • Sie verkaufen unter der Marke Food Point täglich TOP-Angebote.
  • Sie nutzen einen KI basierten Online-Shop im Wert von 27.000 €.
  • Neue Zielgruppe von Abholer-Kunden, bestellen bei Ihnen online.
  • Auch Kunden Ihrer Mitbewerber werden Ihre Angebote bestellen.
  • Kunden werden tägliche Angebote zu unschlagbaren Preisen lieben.
  • Ihre Mitbewerber können Ihre Verkaufsstrategie nicht kopieren.
Für auführliche Infos und Möglichkeiten klicken Sie auf Detail Infos.

Impressum





Geschäftsführer Pascal Polat
Siemensstr. 18 • 40789 Monheim am Rhein
Amtsgericht Düsseldorf HRB 96194
USt-IdNr. : DE352301916
E-Mail: info@aida-werbeagentur.de
Internet: www.aida-werbeagentur.de

Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Datenschutzerklärung und DSGVO

Wir nehmen den Schutz der persönlichen Daten unserer Kunden sehr ernst und verpflichten uns, die Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu behandeln. Bitte entnehmen Sie unsere Kontaktdaten rechts.

Zwecke der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den folgenden Zwecken:
  • Betreuung der Anfragen und Bestellungen der Kunden, sowie die Kommunikation mit den Kunden
  • Optimierung unserer Website und Dienstleistungen
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Ihre Rechte
Sie haben das Recht, jederzeit Zugriff auf Ihre Daten zu erhalten, diese zu berichtigen oder zu löschen, sowie die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken oder zu widersprechen.

Kontakt
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich jederzeit an die rechts stehenden Kontaktdaten wenden.





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Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf beweglicher Sachen

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk.
  2. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  3. Das vereinbarte Zahlungsziel wird auf der Rechnung benannt. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechen den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
  5. Da generell alle Preise ab Werk sind, sind Transportschäden nicht aufrechenbar, da diese direkt vom Versicherer reguliert werden. Die gilt auch, wenn wir in Ihrem Auftrag ein Transportunternehmen beauftragen.
§ 4 Lieferzeit
  1. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
§ 5 Gewährleistung
  1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  2. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
  3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
  4. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
  5. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
  1. Kontokorrent- / Saldoklausel (Geschäftsverbindungsklausel)
    Der Verkäufer behält sich das Eigentum der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel
    Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung / Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
  3. Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel
    Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der unverarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.
  4. Scheck- / Wechsel-Klausel
    Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die dieser zugrunde liegenden Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.
  5. Übersicherungsklausel
    Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
  6. Generell
    Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
§ 7 Abtretung

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

In dem Fall wären sämtliche Zahlungen, mit schuldbefreiender Wirkung, ausschließlich an die abgetretene Factoring Gesellschaft zu leisten. Aktuell wären alle Zahlungen an die VR FACTOREM GmbH übertragen.

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 8 Erfüllungsort

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder oder der Sitz der Factoring Gesellschaft.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, ist die unwirksame Bestimmung durch eine Solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem von beiden Vertragsteilen bei Vertragsabschluss wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.




Geschäftsführer Pascal Polat
Siemensstr. 18 • 40789 Monheim am Rhein
Amtsgericht Düsseldorf HRB 96194
USt-IdNr. : DE352301916
E-Mail: info@aida-werbeagentur.de
Internet: www.aida-werbeagentur.de

Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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